Eheschließung: Finanztipps und Wahl der Steuerklasse
Woran denken Sie, wenn Sie ans Heiraten denken? An Romantik, an Liebe, an eine gemeinsame Zukunft. Diesen Gedanken zum Trotz muss auch die finanzielle Komponente einbezogen werden: Von der Entscheidung der Steuerklasse der Ehepartner bis hin zum Termin der Eheschließung kann alles Relevanz haben.

Die Hochzeitsvorbereitungen sind sehr umfangreich: Wo gibt es die schönsten Ringe? Welcher Konditor kann die beste und schönste Hochzeitstorte backen? Und soll es ein Hochzeits-DJ oder eine Band werden? - Die Fragen hören nach der Trauung nicht auf, so steht etwa die wichtige Entscheidung, welche Steuerklasse die richtige ist.
Grundsätzliches zur Steuerklasse für Ehepartner
Ehepartner können unterschiedliche Steuerklassen miteinander kombinieren. Die Faustregel besagt: Bei Ihnen und Ihrem Ehegatten oder Ihrer -gattin muss zu guter Letzt eine Acht herauskommen – als Beispiele wären die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder auch 4/4 möglich.
Welche Steuerklassenkombination für welche Konstellation?
Verdienen beide Partner unterschiedlich oder arbeitet nur ein Partner, bietet sich die Steuerklassenkombination 3/5 an – diese Kombination ist der Klassiker. Man geht davon aus, dass der geringer verdienende Partner 40 Prozent, der besser verdienende 60 Prozent des Einkommens erzielt. Für das höhere Einkommen wird die Steuerklasse 3 gewählt, da die Abzüge in dieser geringer ausfallen. Wichtig: Wenn Sie sich für diese Kombination entscheiden, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für Paare, die etwa gleich viel verdienen, eignet sich die Steuerklassenkombination 4/4. Bezüglich der Abgaben ist die Steuerklasse 4 mit der Steuerklasse 1 identisch, sodass die monatlichen Abzüge in etwa gleich bleiben. Gibt es keine anderen Gründe, die zu einer Abgabepflicht führen, ist eine Steuererklärung mit dieser Kombination nicht zwingend notwendig.
Sind Kinder geplant?
Planen Sie in absehbarer Zeit ein Kind oder ist bereits Nachwuchs unterwegs, sollten Sie anders kalkulieren: Die Höhe der dann fälligen Lohnersatzleistungen, darunter zum Beispiel das Elterngeld oder auch Arbeitslosengeld, richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen, das Sie in den vergangenen zwölf Monaten verdient haben. Deshalb steht zuerst die Überlegung, wer von Ihnen daheim bleibt und damit Elterngeld bezieht. Derjenige sollte sich dann für die Steuerklasse 3 entscheiden.
Steuerklasse 4/4 mit Faktor
Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor kann ebenfalls von Ihnen gewählt werden, wenn Sie unterschiedlich hohe Einkünfte erzielen: Die persönlichen Entlastungsbeträge, beispielsweise Grund- oder Kinderfreibetrag, werden in diesem Fall jedem Partner allmonatlich von der Steuer abgezogen. Das zuständige Finanzamt ermittelt den jeweiligen Faktor. Für diese Ermittlung müssen Sie für das laufende Jahr die voraussichtlichen Arbeitslöhne angeben. Darauf basierend, kalkuliert das Finanzamt die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif (Y) sowie die voraussichtliche Lohnsteuer von beiden Ehepartnern (X).
Teilen Sie nun Y durch X – das ist der Faktor, der vom Finanzamt neben der Steuerklasse auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Sie haben den Vorteil, dass Sie und Ihr Partner nur Lohnsteuer in der Höhe zahlen, wie Ihr jeweiliger Beitrag am gemeinsamen Bruttolohn ausfällt. Bei dieser Kombination besteht wieder die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.
Entscheiden Sie sich bald!
Ihre Entscheidung, für welche Steuerklassenkombination Sie sich entscheiden, sollten Sie nicht zu lange warten. Im jeweils laufenden Jahr können Sie einmal Ihre Steuerklasse wechseln. Dieser Steuerklassenwechsel muss spätestens bis zum 30. November eines Jahres erfolgen; das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz ist dafür zuständig.
Steuertipp zum Hochzeitstermin
Sie heiraten zwar aus romantischen Gründen, ein Steuertipp für Ihren Hochzeitstermin kann trotzdem nicht schaden: Wenn Sie Ihre Hochzeit erst im kommenden Jahr planen, verschieben Sie die Heirat vielleicht doch auf dieses Jahr oder rücken sie aufs Jahresende. Denn wenn Sie zu den Paaren gehören, die steuerrechtlich profitieren, lohnt es sich: Im Jahr, in der Ihre Hochzeit stattfindet, werden Sie bereits zusammen veranlagt – fürs komplette Jahr. Auch, wenn Sie sich entscheiden, den 31.12. zu Ihrem Hochzeitstermin zu machen, können Sie also fürs komplette Jahr 2012 Steuern sparen.
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