Private Krankenversicherung: Wechseln oder nicht?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet immense Vorteile im Leistungsbereich, denn lediglich der Basisschutz der PKV entspricht dem gängigen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Je mehr Versicherungsnehmer bereit sind zu zahlen, umso höher fallen auch die Leistungen aus. Und doch gibt es einige Punkte, die sich nachteilig auswirken können – inwieweit, hängt von der individuellen Lebenssituation ab.

Für den Ernstfall: Privat oder gesetzlich krankenversichern? (Bild: flickr.com/Phil and Pam)
Für den Ernstfall: Privat oder gesetzlich krankenversichern? (Bild: flickr.com/Phil and Pam)

Die PKV funktioniert so, dass Versicherungsnehmer ihre Beiträge ausschließlich für sich allein zahlen. Ein Teil ihrer Prämien wird als sogenannte Altersrückstellung, ein Topf, der stabile Beiträge im Alter erlaubt, wenngleich auch die Behandlungskosten hinaufgehen, einbehalten, der Rest wird für etwaige anfallende Behandlungen verwendet. Schnell stellt sich raus: Wer hohe Leistungen erwartet, zahlt auch hohe Prämien. Andererseits haben Versicherungsnehmer in Zeiten ständig sinkender Leistungskataloge in der GKV wenigstens die Chance, mit der PKV ihre Leistungen zu erhöhen.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Wie eingangs bereits erwähnt, bestimmt der Beitrag maßgeblich die Leistungen. Das bringt den Vorteil mit sich, dass die Beitragsgestaltung individuell nach den gewünschten Leistungen angepasst werden kann. Weiter besteht freie Tarifwahl – heißt: Entsprechend der individuellen Situation können Versicherungsnehmer ihren Tarif auswählen. Während beispielsweise in jungen Lebensjahren geringere Leistungen ausreichend sein werden, werden mit den Jahren höhere Wünsche in Bezug auf den Schutz vor Zahnarztkosten, Kuren und Krankenhausaufenthalten bestehen, die sich dann entsprechend anpassen lassen.

Ein weiterer Vorteil entsteht gerade für Singles, die über ein hohes Einkommen verfügen: Gerade für männliche Singles, bei denen Schwangerschaftsrisiken entfallen, sind die Beiträge in der PKV oft sehr günstig. Die freie Arztwahl ist ein weiterer Pluspunkt an der privaten Krankenversicherung, so auch die Behandlung als Privatpatient. Die Regierung gesteht immer mehr ein, dass Ärzte aufgrund bestehender Abrechnungsmodelle mit den Versicherungen Privatpatienten oft bevorzugen – das kriegen Patienten beider Möglichkeiten zu spüren.

Optional lassen sich Chefarztbehandlung und Einbettzimmer bei stationären Behandlungen auswählen und auch die Kosten für Heilpraktiker werden – je nach Tarif – übernommen. Der Zahnersatz wird zwischen 50 bis 100 Prozent erstattet, dies ist ebenfalls tarifabhängig, die Möglichkeit dazu besteht allerdings. Werden Leistungen nicht in Anspruch genommen, erstatten die meisten Versicherungsunternehmen bereits gezahlte Beiträge zurück. Wieder optional besteht weltweiter Krankenschutz, sodass beispielsweise auch für den Urlaub die Reisekrankenversicherung gespart werden kann und die Leistungen ähnlich oder gleich denen sind, die Patienten hierzulande erwarten dürfen.

Nachteilig bleibt zu erwähnen, dass Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse bei vorhergehenden Erkrankungen (Gesundheitsprüfung bei Neuverträgen) zu erwarten sind. Familienfreundlich ist die PKV nur bedingt: Jedes Mitglied muss eigene Beiträge zahlen; wenige Krankenversicherungen offerieren für Kinder geminderte Beiträge/Selbstbehalte. Bei längeren Krankheiten müssen die Prämien noch sechs Wochen lang gezahlt werden und der Krankenkassenwechsel ist nur beschränkt möglich (Gesundheitsprüfung) beziehungsweise mit Verlusten verbunden (Teile der Altersrückstellung gehen verloren). Während des Mutterschafts-/Erziehungsurlaubs besteht keine Beitragsfreiheit und in den ersten Versicherungsjahren können Summenbeschränkungen, insbesondere gerne beim Zahnersatz, vorliegen.

Bei Kuraufenthalten werden Unterkunftskosten nur selten getragen und Wartezeigen (drei bis acht Monate, wenn keine Vorversicherung/Gesundheitsprüfung vorliegt) können die Gesundheitsversorgung währenddessen beeinflussen. Je nach Tarif werden eventuell keine Auslandsrücktransporte finanziert; in dem Fall lohnt sich der Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Von Ärzten ausgestellte Rechnungen haben Patienten erst mal selbst zu leisten und dann von ihrer PKV-Gesellschaft zurückzuholen. Das funktioniert zwar meist problemlos, kann aber auch zu Rechtsstreitigkeiten führen, die kostenpflichtig vor dem Zivilgericht prozessiert werden.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip, was bedeutet, dass die zu leistenden Prämien nach dem Kapitaldeckungsprinzip (Kapital muss Kosten decken) kalkuliert werden. Die Versicherungsgesellschaften sind gewinnorientierte Unternehmen, agieren also unter kommerziellen Aspekten, was angesichts der Thematik Gesundheit verwirren mag, für den Verbraucher aber positiv ist: Der daraus entstehende Wettbewerb gestattet Versicherungsnehmern Vergleichsmöglichkeiten, Sparpotenziale oder Leistungssteigerungen.

Zum Berechnen der Beiträge zählen folgende Parameter: Das Alter des Versicherungsnehmers, die von ihm gewünschten Leistungen, seine Gesundheitsgeschichte beziehungsweise das Risiko, das sich aus dem Patienten für die Versicherung ergibt. Ein chronisch Kranker hat etwa höhere Ausgaben also ein höheres Risiko. Entgegen der GKV bleibt das Einkommen des Versicherungsnehmers unberücksichtigt.

PKV: Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung

Während die PKV Tarife zwischen Basis- und Premiumschutz anbietet, haben alle Versicherungsnehmer der GKV denselben Leistungsanspruch – und diese Leistungen müssen als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft sein, während die PKV je nach Tarif umfangreichere Leistungen erstattet. Sowohl Schul- als auch Alternativmedizin werden bei der privaten Krankenversicherung anerkannt, in der GKV aber sind die Leistungen von den Beiträgen unabhängig.

Für vergleichbare Leistungen zahlen PKV-Mitglieder vergleichsweise weniger, auf Zuzahlungen und Praxisgebühren wird verzichtet, während die GKV quartalsweise Praxisgebühren von 10 € an den behandelnden Arzt voraussetzt und bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln zehnprozentige Zuzahlung (mind. 5 €, max. 10 €) verlangt. Der Versicherungsnehmer braucht sich bei der GKV nicht mit der Abrechnung beschäftigen, zahlt aber bei der PKV voraus.

Die PKV setzt für jedes Mitglied eigene Vollversicherungen voraus, bei der GKV entspannt die Familienversicherung die finanziellen Verhältnisse immens. Der Beitragssatz der GKV ist seit 2009 einheitlich geregelt und damit gehaltsabhängig, bei der PKV hingegen leistungsabhängig. Altersrückstellungen vermeiden bei Privatpatienten im Alter explodierende Kosten, sodass Beitragssteigerungen mit allgemeiner Kostenentwicklung und höherer Lebenserwartung zu begründen sind. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt eine einheitliche Beitragskalkulation unabhängig von der Lebenssituation des Patienten. Höhere Gesundheitskosten und die längere Lebenserwartungen führen bei der GKV zu steigenden Beiträgen – und Leistungseinschränkungen. Die PKV erstattet in der Regel Beiträge zurück, werden Leistungen nicht beansprucht. Seit 2009 sind Beitragsrückzahlungen auch bei der GKV möglich, sie entsprechen aber ihrer Wirtschaftlichkeit und treffen alle Kassenpatienten eines Versicherungsunternehmens, nicht die einzelne Person.

Während der Wechsel der Versicherungsgesellschaft bei der privaten Krankenversicherung nachteilige Auswirkungen hat (Teile der Altersrückstellung gehen verloren, Gesundheitsprüfung), können GKV-Nehmer problemlos wechseln. Die Geltungsbereiche unterscheiden sich dahingehend, dass privat Versicherte unbegrenzt in ganz Europa, optional auch weltweit versichert sind, GKV-Nehmer in Deutschland und den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

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