Steuererklärung 2011: Steuervorteile nutzen
Der Countdown für die Steuererklärung 2011 läuft – und Verbraucher können sich trotz enger gewordener Spielräume noch immer Möglichkeiten sichern, um die Steuerlast gering zu halten. Ausgaben zu bündeln, ist ein Weg, der zu Steuerentlastungen führt – welche Möglichkeiten es noch gibt, erklärt dieser Ratgeber.

Jährlich müssen mindestens 1.000 Euro an Werbungskosten zusammenkommen, um Anschaffungen absetzen zu können. Das klingt viel, summiert sich aber recht schnell: Wer etwa jeden Arbeitstag nur 15 Kilometer zur Arbeitsstelle mit dem Auto fährt, überschreitet diesen Betrag. Hinzu kommen etwaige Arbeitsmittel, ein heimisches Arbeitszimmer oder der PC.
Versicherungspolicen und Arztbehandlungen
Kuren, Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Arztbesuche selbst können von Steuerpflichtigen ebenfalls geltend gemacht werden, wenn diese nicht von der Krankenversicherung übernommen wurden. Sie gelten als außergewöhnliche Belastungen und ihnen ist ein zumutbarer Eigenanteil abzuziehen, der sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder richtet. Auch Kosten, die für medizinisch notwendige Besuchsfahrten von Angehörigen entstehen, lassen sich hier mit einkalkulieren: 0,30 Euro werden je gefahrenen Kilometer erstattet.
Mieter und Eigentümer
Für Mieter und Eigentümer ist der steuerliche Direktabzug interessant: Wird ein Handwerker oder Gärtner noch vor dem 31. Dezember 2011 bestellt und seine Rechnung bezahlt, folgen daraus geldwerte Vorteile: 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (Materialkosten sind ausgenommen) lassen sich von der Steuerschuld abziehen, wobei der Gesetzgeber maximal 1.200 Euro ansetzt. Weitere haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa putzen, rasenmähen, Kinderbetreuung oder die älterer Menschen, gehen mit höheren Steuerabzügen einher: Von maximal 20.000 Euro lassen sich 20 Prozent absetzen. Wichtig: Barzahlungen sind ausgeschlossen und die beglichene Rechnung muss eingereicht werden.
Karitative Gelder
Spenden werden mit 20 Prozent steuerlich begünstigt, wobei für Kleinspenden bis zu 200 Euro keine Spendenbescheinigung nötig wird, sondern der Überweisungsbeleg als Nachweis ausreicht. Wird in eine gemeinnützige Stiftung investiert, lassen sich bis zu eine Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Ehepartnern als Sonderausgaben absetzen. Dies kann sofort geschehen oder über zehn Jahre verteilt werden und zu einer Steuerersparnis von bis zu 50 Prozent führen.
Häusliches Arbeitszimmer und Bürobedarf
Wird das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Arbeit genutzt, ist es voll abziehbar, steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind es bis zu 1.250 Euro. Auch ein Heimbüro außerhalb der Privatwohnung wird großzügig behandelt: Sämtliche Arbeitsraumkosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn beispielsweise der Kellerraum eines Mehrfamilienhauses als Büro angemietet wird. Unter Umständen lässt der Fiskus auch die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise als Büro genutzten Wohnzimmern zu.
Auch eine Zweitwohnung am Arbeitsort ist steuerlich absetzbar: Aufwendungen wie Fahrtkosten, Umzug und Wohnungsausstattung oder Miete für eine Wohnung von bis zu 60 qm am Arbeitsort können geltend gemacht werden. Weiter können Arbeitnehmer 24 Euro pro Tag für drei Monate als Verpflegungskosten abrechnen, wenn sie diesen Tag komplett außerhalb des Hauptwohnsitzes verbringen. Zwölf Euro sind es bei mindestens 14 Stunden außerhalb des Hauptwohnsitzes, sechs Euro bei acht Stunden.
Ebenfalls in die Kategorie Werbungskosten fallen berufsbedingte Gegenstände, beispielsweise PC, Büromöbel, Schreibwaren oder auch Fachliteratur. Bis zu 410 Euro netto sind sofort komplett abziehbar, alles darüber hinausgehende muss über die komplette Nutzungsdauer hinweg monatsgenau verteilt und abgeschrieben werden.
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